Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitslimiten
Auf der Autobahn gelten allgemein 120 km/h, auf Autostrassen 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h. Es können jedoch auch tiefere Geschwindigkeiten signalisiert werden. So kann beispielsweise auf Autobahnen zeitlich beschränkt oder auf gewissen Abschnitten auch Tempo 80 oder 60 signalisiert sein (hohe Verkehrsbelastung, hohe Schadstoffwerte, Baustelle, etc.). Innerorts findet man Tempo-30-Zonen sowie Begegnungszonen (Tempo 20) und ausserorts Tempo-70-Zonen.
Wer zu schnell fährt, muss mit folgenden Bussen und Strafen rechnen:
Überschreitung |
Innerorts |
Ausserorts |
Autobahn |
Um 1-5 km/h |
40.- |
40.- |
20.- |
Um 6-10 km/h |
120.- |
100.- |
60.- |
Um 11-15 km/h |
250.- |
160.- |
120.- |
Um 16-20 km/h |
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240.- |
180.- |
Um 21-25 km/h |
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260.- |
Über 25 km/h |
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Toleranzen - Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessung
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird bei einer Kontrolle eine Sicherheitsmarge abgezogen. Die genauen Zahlen finden Sie auf der Internetseite der Bundesbehörden unter Art. 8 "Sicherheitsabzug".
Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (externer Link, neues Fenster)
Verwarnung und Entzug des Führerausweises
Zusätzlich sind bei grossen Überschreitungen folgende administrative Massnahmen vorgesehen:
Innerorts |
Überschreitung um 16-20 km/h |
Verwarnung |
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Überschreitung um 21-24 km/h |
1 Monat Entzug (mindestens) |
|
Überschreitung um 25 km/h und mehr |
3 Monate Entzug (mindestens) |
Ausserorts |
Überschreitung um 21-25 km/h |
Verwarnung |
|
Überschreitung um 26-29 km/h |
1 Monat Entzug (mindestens) |
|
Überschreitung um 30 km/h und mehr |
3 Monate Entzug (mindestens) |
Autobahn |
Überschreitung um 26-30 km/h |
Verwarnung |
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Überschreitung um 31-34 km/h |
1 Monat Entzug (mindestens) |
|
Überschreitung um 35 km/h und mehr |
3 Monate Entzug (mindestens) |
Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 25 km/h innerorts, 30 km/h ausserorts und 35 km/h auf der Autobahn werden im Strafregister eingetragen und sind im Strafregisterauszug für eine gewisse
Zeitspanne ersichtlich.
Wiederholungsfall
Im Wiederholungsfall muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer gerechnet werden. Bei exzessiven Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Führerausweis in der Regel bis zur Abklärung von allfälligen Ausschlussgründen vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen. Ausserdem wird die Fahreignung der betroffenen Person verkehrspsychologisch überprüft.