Vereinsstatuten des MC MAMBA

 

(Bei Verwendung der männlichen Form ist automatisch die weibliche Form enthalten.)

 

1.       Name und Sitz

Am 1. Januar 1976 ist ein Moto-Club mit dem Namen MAMBA gegründet worden, in Form eines Vereines mit Sitz in St. Gallen, gemäss Art. 60 ff. des ZGB und den vorliegenden Statuten.

 

2.       Zweck

a)      Die Wahrung der Interessen der Motorradfahrer im Allgemeinen.

b)      Kameradschaftliche Freizeitgestaltung und organisierte Motorradreisen.

 

3.       Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich während der Hauptversammlung festgelegt werden.

 

4.       Mitgliedschaft

a)      Der Verein besteht nur aus Aktivmitgliedern.

b)      Als Aktivmitglied kann jeder Motorradfahrer und deren Partner aufgenommen werden.

c)       Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet die Hauptversammlung, wobei der Gesuchsteller persönlich zu erscheinen hat.

 

5.       Austritt und Ausschluss

Die Mitglieder des MC können ihren Austritt aus dem Verein nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Vorstand geben. Nach dem Austritt oder evtl. Ausschluss erlöschen alle Vergünstigungen oder Ansprüche an das Clubvermögen.

 

6.       Organisation des Vereins

a)      Hauptversammlung

b)      Vorstand

c)       Monatliche Clubversammlung


7.       Versammlungen

Hauptversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Hauptversammlung. Diese ist für alle Mitglieder obligatorisch. Eine ordentliche Hauptversammlung findet jährlich im Januar statt.

Zur Hauptversammlung werden die Mitglieder mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

 

Die jährliche Hauptversammlung behandelt die folgenden Traktanden:

a)      Entgegennahme des Jahresberichtes

b)      Abnahme des Kassaberichts

c)       Beschluss über das Jahresbudget

d)      Festsetzung des Mitgliederbeitrages

e)      Wahl/Bestätigung des Vorstandes

f)       Festlegung des Jahresprogramms

An der Hauptversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

 

8.       Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich dem Präsidenten, dem Kassier sowie dem Aktuar.

 

9.       Zeichnungsberechtigung

Für unseren Verein zeichnen rechtsverbindlich der Präsident, der Kassier und der Aktuar kollektiv zu zweien.

 

10.   Haftbarkeit

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

11.   Statutenänderung

Die Statuten können abgeändert werden wenn zwei Drittel der bei der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

 

     12.   Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Clubs kann durch eine Hauptversammlung ausgesprochen werden, an der mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Die Auflösung muss von drei Vierteln der Stimmen akzeptiert werden.

Nehmen weniger als zwei Drittel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden wenn weniger als zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Institution, welche bei der Auflösung festgelegt wird.

 

13.   Verbindlichkeit

Durch die Beitrittserklärung zum Club, verpflichtet sich jedes Mitglied ohne Vorbehalt, die vorliegenden Statuten zu befolgen.

 

14.   Inkrafttreten der Statuten

Diese Statuten sind an der Vorstandsversammlung vom 15. März 2013 einstimmig angenommen worden und treten mit diesem Datum in Kraft.

 

 

 

 

Für den MC MAMBA

Der Präsident                                            Der Kassier                                            Der Aktuar

 

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Adrian Tanner                                           Lucienne Frei                                         Céline Tanner